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VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16 As SN |
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- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§§ 3 ff AsylVfG 1992, § 3 Abs 1 AsylVfG 1992, § 3 Abs 4 AsylVfG 1992
Asylrecht: Keine Rückkehrgefährdung wegen illegaler (legaler) Ausreise, Asylantragstellung und längeren Auslandsaufenthalts; Wiedereinreise nach Syrien - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (18)
- VG Köln, 23.06.2016 - 20 K 1599/16
Nachweis einer asylrelevanten Verfolgung im Heimatland im Rahmen der Zuerkennung …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Teilweise wird über den Hintergrund dieser Maßnahme dahingehend gemutmaßt, dass der syrische Staat an den daraus erzielten Einnahmen zur Erhöhung des Staatshaushaltes interessiert sei (vgl. VG Köln, Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A, Seite 6 des Urteilsabdrucks, zitiert nach Juris).Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris), vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.
- VG Ansbach, 19.10.2016 - AN 9 K 16.30474
Zum Anspruch eines Syrers auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris), vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen.Zwar geht auch dieses Gericht davon aus, dass das syrische Regime weiterhin mit unverhältnismäßiger, willkürlicher und rücksichtsloser Gewalt gegen Kritiker und Oppositionelle vorgeht, was sich insbesondere während des Bürgerkrieges an zahlreichen Fällen von willkürlichen Verhaftungen, Inhaftierungen ohne Gerichtsverfahren, "Verschwindenlassen", tätlichen Angriffen, Tötungen im Gewahrsam der Sicherheitskräfte und Mordanschlägen dokumentieren lässt (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016, a. a. O., Rn 22 m.w.N.).
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Die Prognose in Bezug auf eine bei Rückkehr in den Heimatstaat drohende Verfolgung erfolgt anhand des Maßstabes der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25/10 - BVerwGE 140, 22 und vom 1. März 2012 - 10 C 7/11 - beide zit. nach Juris, m.w.N.).
- VG Trier, 07.10.2016 - 1 K 5093/16
Politische Verfolgung in Syrien - Zuerkennung des Flüchtlingsstatus auch ohne …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Soweit Gerichte, nachdem die Beklagte von der flächendeckenden Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber ohne Anhörung in der Zeit vom Herbst 2015 bis zum März 2016 wieder zu einer differenzierten Entscheidungspraxis aufgrund mündlicher Anhörung zurückgekehrt ist, weiterhin der Auffassung sind, dass unverfolgt ausgereisten syrischen Staatsbürgern allein aufgrund der illegalen oder sogar legalen Ausreise, eines länger währenden Aufenthalts in Europa sowie der Asylantragstellung der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen sei, weil ihnen im Falle einer - unterstellten - Rückkehr staatliche Verfolgung im Sinne der §§ 3 ff. AsylG aufgrund einer bei ihnen vermuteten oppositionellen Haltung drohe (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 29.06.2016 - Az.: RN 11 K 16.30732 - VG Köln Urt. v. 23.06.2016 - Az.: 20 K 1599/16.A - VG Meiningen, Urt. v. 01.07.2016 - Az.: 1 K 20205/16 Me - VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 15.08.2016 - Az.: 12 A 149/16 - VG Würzburg, Urt. v. 02.09.2016 - Az.: W 2 K 16.30743 - VG Trier, Urt. v. 07.10.2016 - Az.: 1 K 5093/16.TR - VG Magdeburg, Urt. v. 12.10.2016 - Az.: 9 A 175/16 - VG Ansbach, Urt. v. 19.10.2016 - Az.: AN 9 K 16.30474 - VG München, Urt. v. 25.10.2016 - Az.: M 13 K 16.32208 - alle zit. nach Juris), vermag das Gericht sich aus den o.g. Gründen dieser Auffassung nicht anzuschließen. - BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 388, Juris, m.w.N.). - BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10
Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Die Prognose in Bezug auf eine bei Rückkehr in den Heimatstaat drohende Verfolgung erfolgt anhand des Maßstabes der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 10 C 25/10 - BVerwGE 140, 22 und vom 1. März 2012 - 10 C 7/11 - beide zit. nach Juris, m.w.N.). - BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09
Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger; …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Diese Beurteilung obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 388, Juris, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.07.2012 - 3 L 147/12
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Das Gericht geht nicht davon aus, dass allein bei illegaler - und erst recht nicht bei legaler - Ausreise, einem länger währenden Aufenthalt in Europa sowie einer Asylantragstellung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung im Sinne einer "Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit" (a.A. für den Fall einer illegalen Ausreise vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 18.07.2012 - Az.: 3 L 147/12, Rn. 25 ff., zit. nach Juris) droht. - BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89
Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Ob eine Verfolgung der vorstehend näher beschriebenen Art droht, das heißt der Ausländer sich im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG aus begründeter Furcht vor einer solchen Verfolgung außerhalb des Herkunftslandes befindet, ist anhand einer Verfolgungsprognose zu beurteilen, die auf der Grundlage einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 - BVerwGE 85, 12, Juris, m.w.N.). - EuGH, 30.05.2013 - C-528/11
Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …
Auszug aus VG Schwerin, 21.04.2017 - 16 A 1543/16
Auch wenn das Gericht rechtlich nicht an die Einschätzung des UNHCR gebunden ist, misst es seinen Einschätzungen aufgrund dessen Aufgabe und Sachkunde besondere Bedeutung zu (vgl. EuGH, Urt. v. 30.05.2013 - Az.: C-528/11 -, Rn. 44, zit. nach Juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 14 A 1802/16
Klärungsbedürftigkeit der politischen Verfolgung in Syrien bzgl. informatorischer …
- VG Hamburg, 15.03.2017 - 16 A 5081/16
Syrer; Rückkehrgefährdung wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung und …
- VG Magdeburg, 12.10.2016 - 9 A 175/16
Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft wegen unmittelbar bevorstehender Mobilisierung …
- VG Meiningen, 01.07.2016 - 1 K 20205/16
Syrien, Rückkehrgefährdung, Flüchtlingsanerkennung, Asylantrag, illegale …
- VG Schleswig, 15.08.2016 - 12 A 149/16
Immer mehr Gerichte sprechen Syrern umfänglichen Schutz zu
- VG München, 25.10.2016 - M 13 K 16.32208
Verpflichtung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Würzburg, 02.09.2016 - W 2 K 16.30743
Flüchtlingseigenschaft eines Syrers ohne Vorverfolgung
- VG Trier, 19.07.2016 - 1 K 1552/16
- VG Schwerin, 14.01.2019 - 3 A 2151/18
Unverzügliche Stellung eines Familienasylantrags
Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG B-Stadt, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.). - VG Schwerin, 08.12.2020 - 5 A 1444/19
Syrien: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der …
Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehö rigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufge fasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN - , juris Rn. 21 ff., und 2 1 . April 2017 - 16 A 1543/16 As SN - , juris Rn. 38 ff.). - VG Schwerin, 15.10.2019 - 5 A 1954/18
Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)
Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG C-Stadt, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).
- VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 2385/17
Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)
Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.). - VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 1334/17
Erfolglose Klage auf Flüchtlingsschutz (Syrien)
Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.). - VG Schwerin, 14.06.2018 - 3 A 2112/16
Asylgewährung Syrien; Unerweislichkeit der Tatsachenlage, Wehrdienstentziehung; …
Die Kammer geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG A-Stadt, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.). - VG Schwerin, 30.10.2018 - 3 A 3364/17
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Syrien)
Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.). - VG Schwerin, 27.11.2018 - 3 A 1124/17
Anspruch auf Flüchtlingsschutz für Syrer wegen staatlicher Verfolgung
Das Gericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass syrischen Staatsangehörigen im Falle der Rückkehr nach Syrien nicht bereits allein wegen der illegalen - und erst recht nicht der legalen - Ausreise, der Asylantragstellung sowie eines längeren Auslandsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit staatliche Verfolgung droht, weil bereits diese Handlungen vom syrischen Staat als Ausdruck regimefeindlicher Gesinnung aufgefasst würden und jeder Asylantragsteller bei einer Rückkehr nach Syrien in Anknüpfung an seine jedenfalls vermutete politische Überzeugung mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen hätte (vgl. nur VG Schwerin, Urteile vom 14. November 2016 - 3 A 1358/16 As SN -, juris Rn. 21 ff., und 21. April 2017 - 16 A 1543/16 As SN -, juris Rn. 38 ff.).